Psychotherapeutische Gutachten im Rahmen einer Transition
Ich erstelle psychotherapeutische Gutachten für Transitionsschritte wie Hormonersatztherapie, Namensänderung, Personenstandsänderung und geschlechtsangleichende Maßnahmen. Dabei geht es mir nicht um ein Formular oder eine Formalität, sondern um ein Schreiben, das Ihre Geschichte trägt.
Ich habe mich bewusst dafür entschieden, im Kontext von Transitionen ausschließlich psychotherapeutische Gutachten anzubieten. Nicht, weil Stellungnahmen "schlecht" wären, sondern weil Gutachten für Trans-Personen in der Praxis klarer, sicherer und langfristig hilfreicher sind.
Psychotherapeutische Stellungnahmen sind beschreibend. Sie können hilfreich sein, sind aber im Transitionskontext häufig rechtlich uneinheitlich anerkannt, von Stellen unterschiedlich interpretierbar und vor allem mit dem Risiko verbunden, dass nachträglich weitere Unterlagen eingefordert werden.
Das kann für Betroffene verunsichernd sein und zusätzliche Wege, Kosten und Belastungen bedeuten.
Ein Psychotherapeutisches Gutachten hingegen bietet eine klar definierte fachliche und rechtliche Grundlage.Sie werden in der Regel verlässlicher anerkannt und schaffen mehr Sicherheit für die weiteren Schritte.
Ein Gespräch schafft Raum für das, was oft zu kurz kommt.
Ich nehme mir Zeit für das, was Sie mitbringen. Bevor ich ein Gutachten verfasse, möchte ich mit Ihnen sprechen, nicht, weil ich etwas beurteilen muss, sondern um zu verstehen. Es geht um den Kontext, in dem Ihre Entscheidung steht: also um Ihre Lebensgeschichte, Erfahrungen, familiären Hintergrund und Beziehungen. Also Ihre Lebensrealität.
Ich arbeite nicht mit Vorlagen, sondern orientiere mich an dem, was Sie mir in diesem Gespräch anvertrauen. Dabei geht es nicht nur um Formalitäten, sondern um Kontakt. Um ein Gegenüber, das zuhört, ohne zu bewerten.
Ein Psychotherapeutisches Gutachten ist eine eigenständige, sorgfältige und verantwortungsvolle fachliche Einschätzung ihrer Situation. Dazu gehören eine strukturierte diagnostische Abklärung einerseits und eine klinische Einordnung andererseits. Dabei ist keine Pathologisierung des Transseins gemeint, sondern wie sie psychisch organisiert sind. Dadurch entsteht ein fachlich nachvollziehbares und ein gemäß den geltenden Anforderungen formal ausgearbeitetes Gutachten.
Ablauf:
Mir ist wichtig, Gutachten nicht einfach "abzuarbeiten", sondern sich achtsam, respektvoll und mit dem Blick auf Sie zu erstellen.
Das Gespräch findet persönlich in meiner Praxis statt. In Ausnahmefällen benötigt es mehrere Gespräche, beispielsweise bei Jugendlichen, denn hier ist auch die Zustimmung der Eltern erforderlich.
In diesem Gespräch mit Ihnen geht es um Ihr bisheriges Leben, also Ihre Geschichte. Dies erfolgt in der Regel in freier Form. Die für das Gutachten notwendigen Fragen, impliziere ich in das Gespräch. Sie müssen sich also keine Gedanken machen. Niemand prüft sie, oder stellt Sie mit Ihren Empfindungen in Frage. Auch hier ist ein safe space enorm wichtig. Haben sie bereits Gutachten, oder Stellungnahmen erhalten, nehmen Sie diese bitte zum Gespräch mit.
Danach erhalten Sie das Gutachten wahlweise:
• per E-Mail
• per Post
• oder per persönlicher Abholung
Auf Wunsch bespreche ich das Gutachten auch gerne mit Ihnen durch, bevor Sie es weiterleiten.
Meine Gutachten orientieren sich an den aktuell geltenden rechtlichen und medizinischen Standards, etwa an den Vorgaben des BMI. Alle bisher ausgestellten Gutachten wurden anerkannt.
Gerne stehe ich auch als Verfasser des sogenannten Konsensbeschlusses zur Verfügung.
Selbstverständlich schreibe ich auch Psychotherapeutische Gutachten in Fragestellungen ausserhalb der Transition. Ich erstelle beispielsweise auch Psychotherapeutische Gutachten für eine Psychotherapeutische Einordnung einer psychischen Störung, zur Arbeitsfähigkeit und für andere gerichtliche Themen im Rahmen eines Privatgutachtens. Auch ein Verlaufsbericht über eine andauernde Psychotherapie fallen in diesen Bereich.
Kosten:
Ich verrechne für jedes Gutachten und jeden Konsensbeschluss 350€. Das Honorar ergibt sich aus dem zeitlichen Aufwand, der fachlichen Spezialisierung und der Verantwortung, die mit rechtlich relevanten Gutachten verbunden ist. Sie erhalten eine Rechnung, die bei Ihrer Krankenkasse zur Teilrefundierung eingereicht werden kann, sofern die formellen Voraussetzungen erfüllt sind.
Weiterführende Psychotherapie ist nach freien Kapazitäten möglich. Sollten Sie an einer längerfristigen therapeutischen Begleitung interessiert sein, können wir das gerne im Gespräch klären.
Für weitere Informationen stehe ich Ihnen gerne vorab zur Verfügung.
